Allgemeines
Auf alle geschlossene Verträge und Auftragsbestätigungen zwischen dem Organisator(Manuel Winkler) und seinem DJ Pool sowie seiner Vertretung über willparty.at (in Folge Organisator genannt) und dem Kunden (in Folge Veranstalter genannt) finden folgende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Anwendung.
Angebote, Verträge, Buchungen:
Angebote sind freibleibend und haben eine Gültigkeit von 14 Tagen. Eine Buchung kommt durch Annahme eines Angebotes in schriftlicher oder mündlicher Form zustande.
Gerichtstand
Es gilt österreichisches Recht, Gerichtsstand ist Wien.
Rahmenspielzeit : 19:00 Uhr – 02:00 Uhr (wird jeweils NEU eingetragen!)
Der Organisator darf in keiner Weise als (Mit-)Veranstalter bzw. Verantwortlicher der Veranstaltung genannt bzw. gegenüber Dritten als solcher ausgewiesen werden.
Zusätzlich benötigt der Organisator eine für Ihn kostenlos zur Verfügung gestellte Unterkunft für die gebuchte Nacht in unmittelbarer Event-Nähe.
X Ja O Nein (ist abhängig wie weit der Veranstaltungs-Ort vom Firmensitz entfernt ist)
Essen und Getränke (Bier, Wein, antialkoholische Getränke) werden vom Veranstalter dem Organisator kostenlos zur Verfügung gestellt.
Der Veranstalter stellt ein Podium/Bühne in angemessener Größe o. Ä. bzw. ausreichend Platz zur Verfügung, ebenso wie den benötigten Strom und einen Tisch (min. 180cm x 50cm)
Die Abgaben an AKM (GEMA, etc.), Anmeldegebühren sowie andere im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehende Gebühren trägt der Veranstalter.
Für (mutwillige) Schäden am Eigentum des Organisators, die durch Gäste verursacht wurden, haftet der/die Verursacher. Der/die Veranstalter haben die Pflicht, zur Klärung unterstützend mitzuwirken. Sollte der Verursacher nicht ausfindig oder haftbar gemacht werden können, geht die Haftung auf den Veranstalter über.
Der Organisator verpflichtet sich, sämtliches Equipment sach- und ordnungsgemäß aufzustellen bzw. zu verwahren, sodass bei gewöhnlichem und ordnungsgemäßem Ablauf kein Sach- und/oder Personenschaden zu Stande kommt. Sollten dennoch Sach- oder Personenschäden entstehen, ist der Organisator schad- und klaglos zu halten, außer es kann/können fahrlässige Handlung/en nachgewiesen werden.
Die Gage wird nach Rechnungserhalt per Überweisung an den Organisator ausbezahlt.
Im Falle von Krankheit oder anderen Ausfallgrund vom Organisator wird über willparty.at ein gleichwertiger DJ Ersatz zu den gleichen Konditionen gestellt!
Abweichend von Punkt 10. kommt diese Verpflichtung nicht zu tragen, wenn unvorhergesehene Ereignisse am Weg zum Veranstaltungsort eintreten (Fahrzeugpanne, Verkehrsunfall, u. Ä.). In diesen Fällen gilt eine Spielbeginn-Verschiebung als vereinbart, sofern dies zumutbar und im zeitlichen Rahmen ist. Ist dies nicht zumutbar oder kann nicht in einem angemessenen zeitlichen Rahmen erfüllt werden, so gilt dieser Vertrag als nichtig.
Wird die Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt ersatzlos abgesagt (Wetterbedingungen bei Freiluft-Veranstaltungen), so wird dieser Vertrag für nichtig erklärt und die vereinbarte Gage muss vom Veranstalter nicht beglichen werden.
Wird die Veranstaltung aus anderen Gründen ersatzlos abgesagt, gelten folgende Stornosätze:
– bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 10 % der vereinbarten Gage
– bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 20 % der vereinbarten Gage
– bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der vereinbarten Gage
– bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 % der vereinbarten Gage
Wird die Veranstaltung auf einen anderen Termin verschoben, kann dies hier auf Punkt 14 separat geregelt werden.
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Beide Vertragspartner erklären sich mit u.a. Unterschrift dazu,
diesen Vertrag samt Schlusserklärung gelesen zu haben und damit
einverstanden zu sein.
Auch gilt Stillschweigen über jegliche Vertragsdetails zu wahren.
Weiteres erkennt der Veranstalter an, ein Vertrags-Exemplar erhalten zu haben.
Im Zweifelsfall ist das Originalexemplar maßgeblich. (verbleibt beim Organisator)